§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für jedes Rechtsgeschäft, an dem Braun Maschinenbau (im Folgenden Verwender) beteiligt ist. Allen etwaigen AGB von Kunden oder Geschäftspartnern wird bereits jetzt und für die Zukunft vollumfänglich widersprochen. Dieser Widerspruch versteht sich im Sinne einer vollständigen Abwehrklausel.
Sollten bei Geschäften die Parteien ergänzend die Geltung der VOB vereinbaren, wird klargestellt, daß bei Widersprüchen diese AGB Vorrang haben.
Diese Klauseln gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinne des Gesetzes (Deutsches Handelsgesetzbuch).
§ 2 Angebot, Auftragsbestätigung, Haftungsfreistellung
Angebote des Verwenders sind stets freibleibend. Eine Haftung für etwaige Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angeboten oder sonstigen Unterlagen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Jedwede Verträge kommen erst durch Auftragsbestätigung des Verwenders zustande.
Jeder Geschäftspartner des Verwenders haftet dafür, dass durch den erteilten Auftrag nicht Rechte Dritter verletzt werden. Im Falle einer Inanspruchnahme des Verwenders durch solche Dritte ist der Geschäftspartner im Innenverhältnis zur Haftungsfreistellung verpflichtet.
§ 3 Preise
Alle Preise setzten sich aus dem Nettobetrag zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zusammen.
An alle genannten Preise ist der Verwender drei Monate gebunden. Verzögert sich die Durchführung des Vertrags durch Gründe, die der Geschäftspartner zu vertreten hat, über diese Frist hinaus, ist der Verwender berechtigt, gegen Nachweis sich daraus ergebende Kostensteigerungen an den Geschäftspartner weiter zu berechnen, ohne dass es hierzu einer erneuten vertraglichen Vereinbarung bedarf. Alternativ ist der Verwender berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus Ansprüche für den Geschäftspartner entstehen.
§ 4 Zahlungsbedingungen und Verzug
Alle Rechnungen des Verwenders sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen. Die Frist beginnt mit dem Rechnungsdatum und läuft bis zur Gutschrift des Rechnungsbetrages beim Verwender.
Im Falle des Verzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (zurzeit 9 % über dem Basiszins der europäischen Zentralbank). Zusätzlich wird eine Kostenpauschale von 40 € berechnet.
Bei Nichterfüllung kann der Verwender einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10 % des vereinbarten Geschäftsvolumens geltend machen, sofern der Geschäftspartner nicht einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren höheren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Der pauschalierte Schadensersatz wird auch bei Annahmeverzug des Geschäftspartners fällig.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Soweit der Verwender Waren liefert und / oder verarbeitet, bleibt er bis zur vollständigen Bezahlung seiner Leistungen Eigentümer dieser Waren. Dies gilt auch für Forderungen aus Altgeschäften. Werden Waren verarbeitet oder vermischt, erwirbt der Verwender anteiliges Eigentum.
§ 6 Leistungsverzug und Unmöglichkeit
Kann der Verwender eine Leistung nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, gelten zugunsten des Geschäftspartners die gesetzlichen Regelungen. Dies gilt nicht im Fall von höherer Gewalt wie z. B Streik, Aussperrung und Naturkatastrophen. Im letzten Fall ist der Verwender berechtigt, seine Leistung, soweit noch möglich, im Rahmen einer angemessenen Nachfrist zu erbringen.
§ 7 Prüfung, Abnahme
Ist eine Leistung vom Verwender abgeschlossen und dies gegenüber dem Geschäftspartner angezeigt worden ist letzterer verpflichtet, die Leistung unverzüglich zu prüfen und die Abnahme schriftlich zu bestätigen. Schweigt der Geschäftspartner auf die Fertigstellungsanzeige, gilt die Leistung nach Ablauf von fünf Werktagen als abgenommen. Gleiches gilt für die rügefreie Nutzung der Leistung des Verwenders.
Versteckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich innerhalb von fünf Werktagen schriftlich gegenüber dem Verwender anzuzeigen.
§ 8 Gewährleistung
Im Rahmen der Gewährleistung hat der Verwender das Recht, nach seiner Wahl entweder nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Sollten beide Maßnahmen nicht in angemessener Frist zum Erfolg führen, steht dem Geschäftspartner ein Rücktrittsrecht zu.
In jedem Fall ist die Gewährleistungsfrist auf sechs Monate nach dem Tag der Abnahme befristet, hilfsweise auf die jeweils zulässige gesetzliche Frist.
§ 9 Haftung
Für vom Verwender verursachte Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Verwender mit Ausnahme von Beeinträchtigungen von Lei b oder Leben nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies gilt auch für Verrichtungsgehilfen, denen sich der Verwender ggfs. bedient.
Die Höhe der Haftung ist, soweit gesetzlich möglich, auf den Wert des jeweiligen Auftragswerts beschränkt, dies gilt insbesondere für Mangelfolgeschäden u. ä.
Darüber hinaus ist die Haftung des Verwenders beschränkt auf die Deckungssummen der bei ihm existierenden Haftpflichtversicherung.
Etwaige Schäden müssen durch den Geschäftspartner unverzüglich angezeigt werden.
Die Haftung des Verwenders, gleich aus welchem Rechtsgrund ist ausgeschlossen, wenn die Ursache eines Schadens oder eines Mangels darauf gründet, dass auf Weisung des Geschäftspartners bestimmte Materialien und / oder bestimmte Subunternehmer beauftragt werden mussten. Das gleiche gilt, wenn der Verwender nicht vor Leistungsbeginn über spezielle Sicherheitsvorschriften u. ä. informiert wurde und der Schaden oder Mangel darauf beruht.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. die übrigen Teile solcher Klauseln nicht.
§ 11 Gerichtstand, Rechtswahl
Ausdrücklich wird zwischen den Parteien der Gerichtstand Hof/Saale vereinbart. Weiterhin wird die Geltung deutschen Rechts vereinbart.
§ 12 Schriftform
Alle abweichenden Vereinbarungen von vorstehenden AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der Schriftform.